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* ab 18 Jahre - Altersnachweis erforderlich                        

* Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

Gas- Signal Waffen und Zubehör
Walther PPQ 9mm P.A.K € 175,--*

Walther P22  9mm P.A.K € 175,--*

 
Walther P22  9mm P.A.K € 175,--*
 

Reck Mod. 36 6mm Flobbert   € 135,--

Perfecta Knallpatronen 9mm P.A.K. - 50Stck
 € 17,00 *

Walther Platzpatronen 9mm R.K  - 50Stck
 € 17,00,-- *

 
Walther Platzpatronen 6mm Flobert - 100Stck
€ 11,20,--
*
 

 

Walther Platzpatronen .22long  - 50Stck
€ 12,50 *
 

 

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 Alle Preise incl. der gesetzlichen Mwst.

  * ab 18 Jahre - Altersnachweis erforderlich

* Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

Wichtiger Herstellerhinweis:
Die Signaleffekte dürfen nur aus zugelassenen Schreckschuss- oder Signalwaffen mit PTB Zeichen unter Verwendung von Platzpatronen der Kaliber 6mm Flobert, 8mm Knall oder .315 Knall in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden. Die Signaleffekte dürfen auch aus den zugelassenen Waffen in den Kalibern 9mm PA Knall und 9mm R in Verbindung mit einem Abschussbecher (Zusatzlauf) im Kaliber 15mm verschossen werden, wenn die PTB Prüfnummer auf dem Abschussbecher (Zusatzlauf) und die PTB Prüfnummern auf den Schreckschuss- oder Signalwaffen übereinstimmen.

Gebrauchsanweisung:
Mit dem schwarzen (offenen) Hülsenende zuerst in den stets gereinigten Abschussbecher (Zusatzlauf) einführen. Waffe beim Schießen senkrecht nach oben über den Kopf halten. Auf freies Schussfeld achten und ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten halten. Waffe niemals auf Menschen oder Tieren richten!!! Nur im Freien verwenden!!! Abgabe nur in ungeöffneter Originalpackung erlaubt. Trocken lagern und vor Feuchtigkeit schützen. ACHTUNG: Für das Schießen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine Schießerlaubnis erforderlich.

Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eigenen befriedeten Besitztums ist lt. Waffengesetz ein kleiner Waffenschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kleine Waffenscheine können, bei den für das Waffenrecht zuständigen Behörden, beantragt werden.